Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schreinerei Klein · Inhaber Jakob Klein · Auf der Lai 14, 54317 Gusterath

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Schreinerei Klein, Inhaber Jakob Klein (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über Schreiner- und Tischlerarbeiten, Innenausbau, Bodenverlegung, Türmontage, Reparaturen, Möbelbau sowie Schlüsseldienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(3) Zeichnungen, Entwürfe, Muster und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

(2) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 1.500 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Auftragswerts bei Vertragsabschluss sowie Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

(4) Materialpreise, die zwischen Angebot und Ausführung erheblich (mehr als 10 %) steigen, berechtigen den Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung nach vorheriger Information des Auftraggebers.

§ 4 Leistungsausführung und Termine

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt, unverschuldete Materiallieferverzögerungen, Krankheit sowie behördliche Maßnahmen verlängern angemessene Ausführungsfristen entsprechend.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer den Leistungsort rechtzeitig, ungehindert und mit den erforderlichen Anschlüssen (Strom, Wasser, Beleuchtung) betreten und nutzen kann.

§ 5 Schlüsseldienst und Notdienst

(1) Für Schlüsseldienstleistungen wird vor Beginn der Arbeiten ein Kostenrahmen genannt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Ort auszuweisen und seine Berechtigung, den Zutritt zum betroffenen Objekt zu verlangen, glaubhaft zu machen.

(2) Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze werden separat ausgewiesen und vor Beginn kommuniziert.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus einer unrichtigen Angabe der Berechtigung des Auftraggebers ergeben.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung notwendigen Informationen (Maße, Materialwünsche, Untergrundverhältnisse, Leitungsverläufe etc.) vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(2) Zusätzliche Aufwände infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben trägt der Auftraggeber.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme der Leistung. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist ab oder nimmt er die Leistung in Gebrauch, gilt die Abnahme als erfolgt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau oder Verbindung wesentlicher Bestandteil einer Sache des Auftraggebers oder eines Dritten geworden ist.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen an Bauwerken fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme.

(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie unmöglich oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte geltend machen.

(3) Holz ist ein Naturprodukt. Natürliche Farb-, Struktur- und Maserungs­unterschiede sowie geringe, materialbedingte Veränderungen (z. B. durch Schwund, Quellen, Trocknungsrisse oder Lichteinwirkung) stellen keinen Mangel dar.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ausgehändigt.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) — dies betrifft insbesondere maßgefertigte Möbel und individuelle Einbauten.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 13 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 2026